MPU Beratung MPU Vorbereitung Grundlagen zum MPU Test

Medizinisch-Psychologische Untersuchung

MPU steht für medizinisch-psychologische Untersuchung. Viele Menschen kennen die MPU allerdings umgangssprachlich unter dem Wort "Idiotentest". Eine medizinisch-psychologische Untersuchung dient zur Klärung der Frage, ob ein betroffener Kandidat die Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeugs besitzt.


Die Führerscheinstelle kann vom  Fahrerlaubnisihaber als auch vom Führerscheinbewerber im Interesse der Verkehrssicherheit verlangen, das ein MPU Gutachten von einer amtlich anerkannten MPU-Stelle innerhalb einer Frist beigebracht wird. Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde setzt voraus, dass Tatsachen bekannt sind, welche berechtigte Zweifel an der körperlichen bzw. geistigen oder aber charakterlichen Eignung begründen. Wobei die gesetzlichen Grundlagen dabei sicherstellen, dass eine geforderte MPU nach einheitlichen als auch verbindlichen sachlichen Kriterien durchgeführt werden kann.

Die MPU kann angeordnet werden bei

* Bedenken wegen körperliche oder geistige Eignung
* Befreiung von Vorschriften über das Mindestalter
* Bedenken wegen erhebliche Auffälligkeiten bei der Führerscheinprüfung
* Wegen Straftaten oder wegen Aggressionspotential
* Neuerteilung einer Fahrerlaubnis bei wiederholter Entziehung
* Ersterwerb Busklasse, Verl.n 50. Lebensjahr Verl. Fahrgastbeförderung ab d. 60. Lebensjahr
* Beantragte Neuerteilung des Führerscheins nach Entziehung aufgrund von Punkten
* Erneute Zuwiderhandlung i d Probezeit u dies nach Neuerteilung e. zuvor entz. Fahrerlaubnis
* Wegen Alkoholauffälligkeit
* Betäubungs bzw. Arzneimittelmißbrauch

Das Verfahren der Fahrerlaubnisbehörde

Die Fahrerlaubnisbehörde kann nicht ein Gutachten von Amts wegen einzuholen. Sie kann aber die Beibringung eines Gutachtens anordnen als auch die klärungsbedürftigen Fragen festlegen. Wobei eine MPU Begutachtung nur erfolgt aufgrund des Auftrages vom Betroffenem. Alleine der Betroffene entscheidet ob er der Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde Folge leistet oder nicht. Weigert sich der Betroffene geht die Fahrerlaubnisbehörde von einer Nichteignung des Betroffenen aus.

Durchführung einer MPU

  • Eine Untersuchung ist immer anlassbezogen als auch unter Verwendung der von der Behörde zugesandten Unterlagen und deren Fragen über den Betroffenen vorzunehmen. Ein Gutachter hat sich demnach an die vorgegebene Fragestellung zu halten.

  • Gegenstand beim MPU Test darf nicht die Persönlichkeit des Betroffenen sein. Gegenstand bei der Untesuchung sind Eigenschaften als auch Fähigkeiten bzw. das Verhaltensweisen, welche von entscheidener Bedeutung für die Kraftfahreignung sind. So darf eine Untersuchung nur nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen vorgenommen werden. Vor einer Untersuchung muss ein Gutachter den Betroffenen über Gegenstand als auch den Zweck der MPU aufzuklären. Über die Untersuchung muss der Gutachter Aufzeichnungen machen.

  • Bei Eignungszweifeln im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen ist auch das voraussichtliche künftige Verhalten des Betroffenen Gegenstand der Untersuchung. Bei Alkoholmissbrauch muss untersucht werden, ob der Betroffene den Konsum von Alkohol einerseits und das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr andererseits zuverlässig voneinander trennen kann. Das Gutachten kann empfehlen, dass durch geeignete und angemessene Auflagen später überprüft wird, ob sich eine günstige Prognose bestätigt. Das Gutachten kann auch geeignete Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung empfehlen.

  • Bei Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Führerschein auf Probe, dem Punktsystem und Straftaten ist zu klären, ob für die Zukunft zu erwarten ist, dass der Betroffene nicht mehr erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen oder Strafgesetze verstoßen wird.