MPU steht für medizinisch-psychologische Untersuchung. Viele Menschen kennen die MPU allerdings umgangssprachlich unter dem Wort "Idiotentest". Eine medizinisch-psychologische Untersuchung dient zur Klärung der Frage, ob ein betroffener Kandidat die Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeugs besitzt.
Die Führerscheinstelle kann vom Fahrerlaubnisihaber als auch vom Führerscheinbewerber im Interesse der Verkehrssicherheit verlangen, das ein MPU Gutachten von einer amtlich anerkannten MPU-Stelle innerhalb einer Frist beigebracht wird. Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde setzt voraus, dass Tatsachen bekannt sind, welche berechtigte Zweifel an der körperlichen bzw. geistigen oder aber charakterlichen Eignung begründen. Wobei die gesetzlichen Grundlagen dabei sicherstellen, dass eine geforderte MPU nach einheitlichen als auch verbindlichen sachlichen Kriterien durchgeführt werden kann.
* Bedenken wegen körperliche oder geistige Eignung
* Befreiung von Vorschriften über das Mindestalter
* Bedenken wegen erhebliche Auffälligkeiten bei der Führerscheinprüfung
* Wegen Straftaten oder wegen Aggressionspotential
* Neuerteilung einer Fahrerlaubnis bei wiederholter Entziehung
* Ersterwerb Busklasse, Verl.n 50. Lebensjahr Verl. Fahrgastbeförderung ab d. 60. Lebensjahr
* Beantragte Neuerteilung des Führerscheins nach Entziehung aufgrund von Punkten
* Erneute Zuwiderhandlung i d Probezeit u dies nach Neuerteilung e. zuvor entz. Fahrerlaubnis
* Wegen Alkoholauffälligkeit
* Betäubungs bzw. Arzneimittelmißbrauch
Die Fahrerlaubnisbehörde kann nicht ein Gutachten von Amts wegen einzuholen. Sie kann aber die Beibringung eines Gutachtens anordnen als auch die klärungsbedürftigen Fragen festlegen. Wobei eine MPU Begutachtung nur erfolgt aufgrund des Auftrages vom Betroffenem. Alleine der Betroffene entscheidet ob er der Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde Folge leistet oder nicht. Weigert sich der Betroffene geht die Fahrerlaubnisbehörde von einer Nichteignung des Betroffenen aus.
Durchführung einer MPU